Leserbriefe
Leserbriefe
Was mir an Presse-Artikeln auffiel
- Unsere Dörfer bleiben eigenständig: Ein Plädoyer für die kommunale Selbstbestimmung und gegen die Entmündigung durch Eingemeindung
- Das gute UKW-Radio muss bleiben: Rundfunkgeräte sollen auch weiterhin mit frei über Antenne ausgestrahlten Programmen benutzbar bleiben
- Rundfunkbeitrag ist rechtens: Das Radio- und Fernsehprogramm der öffentlich-rechtlichen Sender ist sein Geld wert
- Von wegen Gerechtigkeit: Der verzerrte Verteilungskampf zwischen Arbeitnehmern und Rentnern über Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
- Einkaufszentren lassen Städte veröden: Nicht der Online-Versand-Handel ist der Buhmann, sondern es sind die Konsumtempel auf der grünen Wiese
- Modernes Layout? Riesengroße Bilder, aber Mikroschrift sind in Zeitungen und Zeitschriften weit verbreitet, aber dienen sie auch dem Leser bzw. der Leserin?
- Weg mit der Grundmandatsklausel: Bei der Wahlrechtsreform wird die Klausel abgeschafft, dies ist gut so, stärkt die Volksparteien und macht unser Gemeinwesen stabiler.
Unsere Dörfer bleiben eigenständig
Die Behauptung aus dem SSW, es fänden sich „in vielen kleinen Orten gar nicht mehr genug Bewerber für den Gemeinderat“, muss als dreiste Lüge zurück gewiesen werden. Im Kreis Herzogtum Lauenburg gibt es in jedem Dorf einen funktionierenden Gemeinderat (in ganz kleinen eine Gemeindeversammlung), oft aus einer oder mehreren Wählergemeinschaften, die seit Generationen vor Ort Politik gestalten - und rund 80 % der Bürgermeister/innen im Kreis Herzogtum Lauenburg stellen. Und wenn es in einem Dorf tatsächlich an verantwortungsvollen Personen mangeln sollte, kann es sich ja einem Nachbarort freiwillig anschließen.
Ein anderer Punkt dagegen trifft zu: Auf der Amtsebene wird die Exekutive (sprich Bürgermeister/in) zur Legislative (im Amtsausschuss). Die Legitimität der Entscheidungen dort weist ein Demokratie-Defizit auf. Die Lösung: Samtgemeinden wie in Niedersachsen. Was ist das? Dort bestehen neben den Gemeinderäten in jedem Dorf auch Samtgemeinderäte für die Region, oft mit denselben Kommunalpolitikern besetzt. Je nach Zuständigkeit entscheidet also auf der „oberen Ebene“ der Samtgemeinderat, z. B. in Schulangelegenheiten. Der Samtgemeinde-Bürgermeister ist Leiter der Verwaltung im Samtgemeinde-Rathaus. Zu den Aufgaben einer Samtgemeinde zählen u. a. die Aufstellung von Flächennutzungsplänen, die Abwasserbeseitigung sowie das Friedhofs- und Feuerwehrwesen, die Trägerschaft von Grundschulen, Bau und Unterhaltung von Gemeindeverbindungsstraßen, Büchereien und Sportstätten, soweit diese mehreren Mitgliedsgemeinden dienen.
Ob ein Amts-Kämmerer mit dem Aufstellen von mitunter 25 Einzelhaushalten für jede Gemeinde überfordert ist, sei dahingestellt; ich kenne Haushaltspläne, die aus nur einer Seite Papier bestehen (und Stadthaushalte aus mehreren hundert Blättern!). Und die Anwesenheit eines Verwaltungs-Beamten auf üblicherweise vier abendlichen Gemeinderats-Sitzungen im Jahr, z. B. als Protokollführer, sollte leistbar sein. So funktioniert bürgernahe Verwaltung!
Ortsbeiräte sind kein gleichwertiger Ersatz für abgeschaffte Gemeinderäte! Meine Erfahrungen aus zwei anderen Bundesländern (Sachsen-Anhalt und Brandenburg) zeigen eindeutig, dass Ortsvorsteher der eingemeindeten Dörfer in den Stadträten als Bittsteller gegen eine Wand anrennen und nicht ernst genommen werden. Die Dörfer haben oft nur noch die Aufgabe, mit der Kopfzahl ihrer Einwohner die Landeszuweisungen an die Stadt zu erhöhen, die dann fast komplett in der Kernstadt ausgegeben werden, leider.
Mir scheint es eher so, dass gerade Kleinparteien (auch die Grünen gehören dazu) in den Dörfern oft keine Basis haben, anders als in den Städten. Mit der Zusammenfassung aller Dörfer zu Kleinstädten könnten sie „auf dem platten Land“ Einfluss gewinnen - ein durchsichtiges Manöver.
Fazit: Demokratie lebt von Bürgernähe. Entscheidungen sollten soweit wie möglich vor Ort gefällt werden, wo Betroffene zu Beteiligten gemacht werden. Die Politik- und Demokratie-Verdrossenheit in weiten Teilen unseres Landes ist gerade durch die Entmündigung auf der kommunalen Ebene mit dem Schein-Argument der "Kosteneinsparung" voran geschritten - lassen Sie uns diesen Negativtrend umkehren!
Zu „Der SSW fordert Groß-Gemeinden“ in den „Lübecker Nachrichten“ am 2. November 2016
3. November 2016
Das gute UKW-Radio muss bleiben
Radio hören ist nicht nur ein Zeichen von Nostalgie, es ist schlicht ein Grundrecht: das auf informationelle Selbstbestimmung. Bekanntlich braucht der Hörer nur drei Dinge: einen Stromanschluss, einen Radioempfänger und die Bezahlung des Rundfunkbeitrages. Strom gibt es überall, Transistor-Radios halten vier oder fünf Jahrzehnte lang, und der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist die 17,50 Euro im Monat allemal wert, zumal er für Hör- und Fernsehfunk gilt.
Und da wären wir beim Thema: Was ist aus dem guten alten Antennen-Fernsehen geworden? Es gibt keines mehr! Mit einem Schlag waren alle Mattscheiben dunkel, als die Sendefrequenzen abgeschaltet waren. Millionen Fernsehgeräte, obwohl funktionstüchtig, landeten auf dem Schrott. Zusatzgeräte, um das digitale Signal in den analogen Empfänger zu bringen, hat so gut wie niemand angeschafft. Und wenn doch: Nach DVB-T folgte nur wenige Jahre später DVB-T2-HD. Die Empfangsgeräte der ersten Generationen waren auch schon wieder wertlos. Sollen wir Konsumenten nun alle paar Jahre komplett neue Empfangsgeräte anschaffen, wenn die Digitalnorm wieder radikal geändert wird?
Dem Radiohörer ist das Verstummen seines UKW-Empfängers erspart geblieben, noch, für ein paar Jahre. Wenn man das Argument des „Dienstleisters“, Media Broadcast aus der Freenet Group, liest, die „finanziellen Rahmenbedingungen der Regulierungsbehörde seien nicht mehr attraktiv genug“, stehen einem die Haare zu Berge. Was hat die neoliberalen Kräfte („Politiker“) in ihrem Privatisierungs-Wahn nur geritten? Die Antennen und Frequenzen einfach mal so zu Geld zu machen? Ich fühle mich enteignet.
Ich selbst besitze zwar seit Kurzem einen Receiver (= Empfänger), der UKW und Internet-Radio verarbeiten kann. Aber Hand aufs Herz: Wie viele verschiedene Radiosender hören Sie regelmäßig (oder Fernsehsender schauen Sie jede Woche)? Bei mir sind es jeweils weniger als zehn. Für die Lieblingssender genügt das freie UKW-Radio.
Also: UKW-Radio muss bleiben, schade um das alte Antennen-Fernsehen. Beim TV war mein Ausweg der Empfang über Satellit, übrigens mit Festplatten-Receiver und dahinter immer noch mit einem Röhrengerät wegen des angenehmen Bildformats von 4 : 3. Großer Vorteil: einmal die Anlage kaufen und anbauen und seit fast zehn Jahren keine weiteren Kosten. Internet-Radio und -Fernsehen braucht dagegen außerdem einen Internet-Anschluss, mit weiteren Kosten. Internet hat eh jeder? Ja, sicher, aber mit welchem Tempo?
Zu „Gute Nachricht für Radio-Fans: UKW-bleibt doch“ in den „Lübecker Nachrichten“ auf Seite 6 am Donnerstag, 21. Juni 2018
22. Juni 2018
Rundfunkbeitrag ist rechtens
Als LN-Leser ist man schon einiges gewohnt, was als Titelthema herhalten muss. Und nun dieser Beitrag. Während etliche Regionalzeitungen den Titel „Rundfunkbeitrag ist rechtens - bis auf ein Detail“ gewählt haben (Suchmaschine so befragen), outen Sie (die LN) sich als Freund der Zweitwohnungseigentümer. Eine kleine Minderheit. Eine wohlhabende Klientel. Eben dieselbe die FDP wählt.
Zehntausende von Zweitwohnungsinhabern - für diese freuen Sie sich. Der Steuerzahlerbund freut sich auch, na klar. Aber hätte es ihn nicht viel mehr freuen müssen, wäre der Rundfunkbeitrag „gekippt“ worden? So wird eine krasse Niederlage vor Gericht - dem höchsten in Deutschland - zu einem Sieg schön geredet.
Und dann die Ferienzimmer-Vermieter. Sie zahlen 5,83 Euro - nicht pro Nacht, pro Monat! Wer die nicht herein wirtschaftet, sollte sein Geschäft gleich zusperren.
Erst das letzte Drittel des Leitartikels wird einigermaßen sachlich. Doch der Rundfunkbeitrag ist nicht nur „nach Ansicht der Verfassungsrichter“ rechtens, nein, er ist schlicht und einfach rechtens. Mehr Respekt für höchstrichterliche Urteile, bitte!
Aber jetzt kommt wieder Mitleid - diesmal mit Gewerbetreibenden, die ihre Mitarbeiter mit Autos mit Radios fahren lassen. Alles weitere siehe zwei Absätze weiter oben.
Weiter geht es auf Seite 9. Und noch ein Schlag ins Gesicht: „ARD und ZDF dürfen weiter kassieren“. Soll heißen: Sie bereichern sich an anderer Leute Geld. Der Text von Ihrem Kollegen Christian Rath ist im Großen und Ganzen passend, wahrscheinlich von einer Presseagentur über weite Teile zitiert.
Jan Sternberg hat seinen Kommentar mit einem Lob begonnen, gut. Doch der letzte Absatz kehrt die gute Stimmung ins Gegenteil. Und da liegt der Hund begraben: Der Konkurrenzkampf zwischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit den Zeitungsverlegern. Dabei war dieser Streit doch gerade vor wenigen Wochen beigelegt - Tenor: Wir wollen beide Qualitäts-Journalismus. Diesen Konsens stellt Ihre Zeitung nun wieder in Frage und reißt kaum geheilte Wunden wieder auf. Sie erweisen Ihrer Branche damit einen Bärendienst.
Und dann der Hinweis auf Netflix und Co., die sich - nach Meinung von Sternberg - in Deutschland durchgesetzt haben. Da lassen Sie die Katze aus dem Sack: Müsste nicht jeder Haushalt in unserem Land 17,50 Euro an die „böse GEZ“ zahlen, hätte er 13,99 Euro frei für vier Geräte bei Netflix.
Wir brauchen keinen Funk um jeden Preis. Richtig. Aber 17,50 Euro ist das Angebot von ARD, ZDF mit ihren Videotheken und all den vielen Radioprogrammen allemal wert. Netflix als Alternative - eine grauenhafte Vorstellung!
Zum Artikel von Curd Tönnemann mit dem Titel: „Gericht: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen ist illegal“ in den Lübecker Nachrichten vom 19. Juli 2018
20. Juli 2018
Aus diesem Leserbrief wurde am 24.07.2018 nur ein ganz kleiner Ausschnitt gedruckt, der zudem meine Aussagen entstellt und ins Gegenteil verkehrt:
„Eigentlich war es eine krasse Niederlage“ ist der Auszug betitelt, der oben als zweiter Absatz kursiv erscheint.
Von wegen Gerechtigkeit
Vom „Gerechtigkeitsempfinden“ des Bundesverfassungsgerichtes zu sprechen kann nicht angehen. Unser oberstes Gericht urteilt nach dem Grundgesetzt und nicht nach Gefühl!
Dass die höchstrichterliche Entscheidung zu den Plänen der SPD-Grünen-Bundesregierung „für einen massiven Sozialabbau auf breiter Front“ passe, ist ebenso verunglimpfend.
Bekanntlich folgt die sog. Agenda 2010 zwei Oberzielen: 1. Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, 2. Prinzip des Forderns und Förderns. Denn das vergisst ein Großteil der Gewerkschaftsspitzen: Zuvor wurden die Sozialhilfeempfänger für den Arbeitsmarkt komplett abgeschrieben. (Zitat von Holger Bonin, Institut zur Zukunft der Arbeit in Bonn, Lübecker Nachrichten vom 13.11.2018, Seite 4)
Und weiter aus dem Beitrag „Das große Rätsel um Andrea Nahles und Hartz IV“: „Der Sozialstaat solle sich an denen ausrichten, die ihn brauchen - und nicht nur auf die schauen, die ihn missbrauchen.“ Der Redakteur Tobias Peter kommt mit Blick auf die Koalition aus CDU/CSU und SPD zu dem Schluss: „Damit weckt der Ruf nach einer Abkehr von Hartz IV Erwartungen in der Partei und der Bevölkerung, die Nahles mindestens aktuell gar nicht erfüllen kann.“ Aber: „Auch Sozialdemokraten wie der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, meinen, Hartz IV sei besser als sein Ruf.“
Diesen Aussagen schließe ich mich vollständig an. Mit der seit vielen Jahren geübten redaktionellen Praxis von „publik“: Alle Sozialdemokraten und Grüne in einen Sack stecken und draufhauen, man trifft immer den Richtigen." muss endlich Schluss sein.
Ich werde den Verdacht nicht los, nicht nur die Partei „Die Linke“, sondern auch weite Teile der Gewerkschaftsspitzen im DGB und auch in ver.di wollen den Abbau der Massenarbeitslosigkeit gar nicht. Was bitte schön haben diese beiden Massenorganisationen in den letzten Jahrzehnten denn dafür unternommen - nachdem sie den Stopp der Wochenarbeitszeit-Verkürzung durch die CDU/CSU-FDP-Koalition in den achtziger und neunziger Jahren erduldet haben?
Mit der nachgelagerten Besteuerung bin ich vollständig einverstanden, aus zwei Gründen: Die Zahl der Alten, die nur eine gesetzliche Altersrente bezieht und keine anderen Einkünfte hat, tendiert immer mehr gegen Null. Grund- und Kapitalvermögen mit Miet- und Zins-/Dividenden-Erträgen ist nach mehreren Generationen von Erben mehr als sieben Jahrzehnte nach dem verheerenden Krieg in weit als der Hälfte aller Haushalte vorhanden. Diese Einnahmen müssen selbstverständlich besteuert werden.
Nicht einverstanden war ich mit der Doppelbesteuerung meines Gehaltes seit den achtziger Jahren: Auf bereits mit Sozialabgaben (Kranken- und Rentenversicherung) belastetes Gehalt musste ich noch Lohnsteuer zahlen, in immer größerem Umfang, da die Vorsorgepauschale völlig unzureichend gering gehalten blieb (eine Tabelle stelle ich Ihnen gern auf, siehe mein Schaubild unten). So konnte ich 1981 noch über die Hälfte, 1991 noch ein gutes Viertel meiner Versicherungskosten absetzen, 2004 - letztes Jahr des alten Steuerrechts - nur noch ein Sechstel; 2008 waren es aber schon wieder ein gutes Viertel (27 %).
Ihr Beitrag ist insofern einseitig, als er nur auf die Steuerbelastung der Rentner abzielt, aber die Steuerentlastung der Arbeitsentgelt-Bezieher unter den Teppich kehrt. Eine wie behauptet „auf Dauer angelegte versteckte Rentenkürzung“ kann ich überhaupt nicht erkennen. Und mit wessen Geld hätte denn „erst einmal das allgemeine Rentenniveau entsprechen angehoben werden“ sollen?
Ich erwarte eine faire Bewertung der gesellschaftlichen Entwicklung und das Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten statt der alten Hau-drauf-Rhetorik. Ihr Autor Henrik Müller hat hier vollständig versagt.
„In diesem Licht ist die ‚nachgelagerte Besteuerung' der Altersrenten ein zentraler Bestandteil der unseligen Agenda 2010 als einer zentralen Ursache der aktuellen gesellschaftlichen und politischen Verwerfungen.“
Jetzt ist aber Schluss. Ich bin es endgültig leid, solche Sätze lesen zu müssen. Für mich stellen sich zwei Fragen: Bestelle ich nur die ärgerliche Zeitung ver.di publik ab - oder trete ich nach dreißig Jahren aus der Gewerkschaft ver.di aus?
Zum Artikel von Henrik Müller mit dem Titel: „Von wegen Gerechtigkeit“ in der Rubrik „Generationen“in ver.di-publik Nr. 7/2018 vom Herbst 2018
21. November 2018
Mein langer Leserbrief wurde nicht, auch nicht in Auszügen, abgedruckt, dies habe ich auch nicht erwartet.
Ganz ähnlich sieht die Lasten-Verteilung zwischen Arbeitnehmern und Rentnern Herr Rudolf Hartmann aus Radolfzell:
„Ich behaupte nicht, dass im Rentensystem alles super gelöst ist! Aber zumindest ist durch die Steuerfreiheit von Rentenbeiträgen und Krankenkassenbeiträgen die größte Ungerechtigkeit gemildert, dass nämlich die unteren Einkommensklassen in der vorgelagerten Besteuerung vergleichsweise zu viel bezahlen. Der Durchschnittsverdiener (2017: ca. gut 3.000 Euro/Monat/ brutto) spart in jedem Jahr mehr Steuern ein … als er später in der nachgelagerten Besteuerung berappen muss. Also ein Plus gegenüber der früheren gesetzlichen Regelung, selbst wenn er/sie 45 Jahre lang Rente bezieht.“
Unten: Liniendiagramm, zeigt den vom zu versteuernden Einkommen abziehbarer Anteil der vom durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmer bezahlten Versicherungs-beiträge. Die violette Linie gilt, wenn der Arbeitnehmer die Riester-Rente nicht nutzt
Einkaufszentren lassen Städte veröden
Ist es der böse Online-Handel, der zum Ladenleerstand in Innenstädten führt? Nein! Es sind in erster Linie die rund 450 Einkaufszentren. Gemeint sind hier Komplexe mit wenigstens 15.000 m² Verkaufsfläche und mindestens 20 Betrieben bzw. 10 Betrieben und einem großen sog. Magnet-Betrieb. Bei gut 2.000 Städten in Deutschland lässt sich leicht absehen, welche Marktmacht von den Einkaufszentren ausgeht - und welche Bedrohung sie für die historisch gewachsenen Altstädte mit ihren Familien-Unternehmen und mittelständischen Filialisten darstellen.
Versandhandel gibt es schon seit weit über hundert Jahren. Geändert hat sich nur der Bestellvorgang. Statt des halbjährlichen, in bis zu zehn Millionen Exemplaren verschickten, Kataloges mit manchmal über tausend Seiten und den beigelegten Postkarten läuft der Kauf seit zwei Jahrzehnten über den heimischen Computer bzw. neuerdings auch über das Smartphone. Gegen den Vorteil des jederzeitigen Zugriffes (24/7) kommen weder Kleinstadtläden noch Einkaufszentren an.
Das Sortiment: Nirgends ist die Warenvielfalt so groß wie im Internet. Und der Preis? Nur hier kann ich zwischen hunderten von Händlern vergleichen, wer am günstigsten anbietet. Aber das Erlebnis? Hier kann der Innenstadt-Einzelhandel seine Trümpfe ausspielen. Angenehme Atmosphäre, nettes Personal und gute Qualität zum Anfassen und gleich zum Mitnehmen gibt es nur hier - ähnlich wie in der Gastronomie. Also: Liebe Händlerinnen und Händler, schielen Sie nicht auf die bösen Online-Händler, sondern halten Sie zusammen und achten Sie auf einen modernen Marktauftritt. Und, bleiben Sie als Konsumentin bzw. Konsument den Einkaufszentren fern und kaufen Sie in den Fachgeschäften in der Innenstadt. Sonst kann es bald so weit kommen wie in den USA, wo bereits 55 % in den 43.000 Shopping-Malls einkaufen.
Zum Artikel von Christian Risch mit dem Titel: „Läden warnen: Online-Handel lässt unsere Städte veröden“ in den Lübecker Nachrichten vom 9. Dezember 2018
17. Dezember 2018
Leserbrief veröffentlicht am 19.12.2018. Die von der Redaktion gestrichenen Teile sind hier kursiv wiedergegeben.
Statt meiner Überschrift steht in der Zeitung: „Händler müssen ihre Stärken ausspielen“.
Die anderen Adressaten, die Konsumenten, bleiben unerwähnt. Mein Aufruf, den Einkaufszentren fern zu bleiben, wird verschwiegen. Offenbar sorgt sich die Redaktion um große Anzeigen- bzw. Beileger-Kunden, die man nicht verprellen will!
Modernes Layout?
Auf Seite 40 f. des „Monumente-Magazins“ (der Schrift der Deutschen Stiftung Denkmalschutz) 4/2020 sind einige lobende Leser-Zuschriften abgedruckt. Ich selbst, Förderer seit 1992, bin weniger begeistert.
Jede Zeitschrift unterliegt einem modischen Wandel, dem sie folgen muss. „Nicht alles wird besser, wenn man es ändert, aber damit es besser werden kann, muss man es ändern.“ Im Falle der Monumente gibt es keine Verbesserungen, im Gegenteil.
Ein Megatrend ist der zu immer größeren Fotos, bin hin zum doppelseitigen Format. Damit bekommt man ein Heft im Nu voll. Aber an anderer Stelle wird dann am Platz dermaßen gespart, dass Fotos im Briefmarkenformat heraus kommen. Ein doppelseitiges Format ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Bild einen enormen Detailreichtum aufweist. Dies ist bei den Doppelseiten 6/7 und 8/9 nicht der Fall. Die beiden Gartenfotos auf Seite 12 dagegen hätten ein Großformat verdient.
Eine weitere Modeerscheinung ist Text im Bild. Diese Schrift ist für die ältere Generation, die ja im Vorstands-Interview auf Seite 20 f. mit zwischen 75 und 85 Jahre genannt wird, kaum bis gar nicht lesbar. Von dieser Form sollten Sie ganz Abstand nehmen. Lediglich Überschriften dürfen in Fotos eingebettet werden, Texte nicht. Und wenn ganze Absätze in ein Foto eingebettet werden sollen, dann am besten auf einem hellen Hintergrund wie auf Seite 6 und nicht direkt im Foto wie auf Seite 9.
Überhaupt gilt es den Grundsatz zu beherzigen: „Wer für alte Leute gestaltet, schließt die jungen mit ein. Wer dagegen für die jungen Menschen gestaltet, schließ die alten aus.“ (Zitat von Otto Buchegger, www.seniorenfreundlich.de). Mikroschrift sollte also stets vermieden werden.
Antwort-Mail vom 05.08.2020:
Vielen Dank für Ihre Zuschrift. Auch kritische Meldungen sind uns sehr willkommen.
So ist es tatsächlich der Fall, dass unsere Änderungen vor allem Augenmerk auf die Optik des Heftes legen und dabei „mehr Mut zum großen Bild“ an den Tag gelegt werden soll, was überwiegend auch positiv aufgenommen worden ist. Dass Sie nun konkrete Negativbeispiele anhand des Gartenartikels liefern, hilft uns sehr dabei, unsere gestalterische Neuorientierung zu reflektieren.
Tatsächlich hätten die beiden Gärten auf S.12 es verdient gehabt, größer gezeigt zu werden. Wenigstens in der Online-Variante des Artikels können Sie sich die Bilder noch einmal etwas größer anschauen:
https://www.monumente-online.de/de/ausgaben/2020/4/Historische-Gaerten.php
Zu der Lesbarkeit des Textes im Bild haben uns auch weitere Zuschriften erreicht. Wir haben dies an die Grafikerin weitergegeben, die versuchen wird, hier noch einmal zu optimieren.
Ansonsten bleibt mir nur die Hoffnung auszudrücken, dass Sie unserer „neuen“ Monumente noch einmal eine Chance geben, und dass unsere Artikel in der nächsten Ausgabe Sie wieder zu überzeugen vermögen.
Weg mit der Grundmandatsklausel
Gut so, die sog. Grundmandatsklausel ist jetzt weg. Sie war ein Fremdkörper in unserem Wahlrecht.
- Regel: Alle Parteien, deren Kandidaten Stimmen erhalten, kommen ins Parlament.
- Ausnahme: Parteien mit weniger als 5 % Stimmenanteil bleiben draußen.
- Ausnahme von der Ausnahme: Parteien kommen trotzdem ins Parlament, wenn sie drei Direktmandate holen.
Wer soll das verstehen?
Ich selbst, Mitglied einer Volkspartei seit 1981, finde Volksparteien wichtig, sie stabilisieren unser Gemeinwesen. Um Volkspartei zu sein, müssen sie wenigstens ein Fünftel der Wähler hinter sich scharen. Kleinere Parteien vertreten oft nur Partikular-Interessen, kleine Klientel oder Regionen und tragen zum Gesamtstaat wenig bei. Im Gegenteil, sie bedrängen als kleine Koalitionspartner die Regierungspartei und ringen ihr faule Kompromisse ab, die alsbald wieder zu Neuregelungen führen müssen. Folge: Unser Gemeinwesen wird schwankend und instabil. Gesetze und Regierungshandeln werden ständig angezweifelt - und hintertrieben. Nicht Mehrheitswille bestimmt die Politik, sondern sog. Kuhhändel.
Fazit: Je weniger Parteien im Parlament, desto einfacher die Regierungsbildung. Negativ-Beispiele mit zersplitterten Parlamenten gibt es genug, wie in Israel, aber auch vor Ort in Lübeck, nicht nur in der gescheiterten Weimarer Republik.
Leider besteht nun die Gefahr, die klagenden Parteien könnten vor dem Bundesverfassungsgericht Recht bekommen - und es kommt eine 3-%-Klausel (wie beim EU-Parlament). Deutschland könnte damit unregierbar werden.
Zu den Kommentaren von Steven Geyer „Die ganz große Koalition der Egoisten“ in den „Lübecker Nachrichten“ und von Theresa Martus „So verspielt man Vertrauen“ in der „Lauenburgischen Landeszeitung“, beide vom 18. März 2023